Beschlüsse 2013/14: Unterschied zwischen den Versionen
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| SR-Beschluss 2013-08-15/01 | |||
|[[Media:Protokoll_15.8.13.pdf|15.08.2013]] | |||
| {{Beschlusstext|Erhöhung der Aufwandsentschädigung für ReferentInnen|Die Aufwandsentschädigung der ReferentInnen wird von 401€ auf 451€ erhöht. Grund hierfür ist die Erhöhung der Minijobgrenze.}} | |||
| [[Media:SR-Beschluss 2013-08-15-01 Erhöhung Aufwandsentschädigung.pdf|PDF-Datei]] | |||
|14 Ja • 0 Nein • 5 Enthaltung | |||
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| SR-Beschluss 2013-10-16/02 | |||
|[[Media:Protokoll_16.10.2013.pdf|16.10.2013]] | |||
| {{Beschlusstext|Wirtschaftsprüfung|Der Studierendenrat beauftragt gem. §47 Abs. 3 BremHG die Willer, Ketten-burg, Heyduck & Partner GmbH mit der Wirtschaftsprüfung der Studierenden-schaft für das Rumpfhaushaltsjahr vom 01.04.2013 bis zum 26.06.2013, da der bisherige Finanzer aus dem Amt ausgeschieden ist und laut Gesetz somit eine zusätzliche Wirtschaftsprüfung nötig wird. | |||
Die Willer, Kettenburg, Heyduck & Partner GmbH wurde bereits mit dem SR-Beschluss vom 08.02.2012 und dem SR Beschluss vom 10.04.2013 mit der Wirtschaftsprüfung beauftragt, weswegen die Wahl wieder auf sie fiel.}} | |||
| [[Media:Beschluss 2013-10-16-02 Wirtschaftsprüfung.pdf|PDF-Datei]] | |||
|20 Ja • 0 Nein • 0 Enthaltung | |||
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| SR-Beschluss 2013-10-16/03 | |||
|[[Media:Protokoll_16.10.2013.pdf|16.10.2013]] | |||
| {{Beschlusstext|Übertragung der SR-Sitzungen per Livestream|1. Ab der nächsten Sitzung werden alle Studierendenratssitzungen per Videostream live übertragen. 2. Die Übertragung findet via Internet statt. 3. Über ein uni-internes Intranet sollen Studierende auf die vergangenen Sitzungen zugreifen können. Für die Speicherung der Aufzeichnungen ist eine Frist von einem halben Jahr vorgesehen.}} | |||
| [[Media:Beschluss 2013-10-16-03 Livestream-Übertragung.pdf|PDF-Datei]] | |||
|siehe PDF-Datei | |||
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| SR-Beschluss 2013-11-06/04 | |||
|[[Media:Protokoll_6.11..pdf|16.10.2013]] | |||
| {{Beschlusstext|Erklärung des Studierendenrats zu den anstehenden Stellenkürzungen|Der Studierendenrat unterstützt die Forderungen und Handlungen des Studierendenplenums und des Aktivenplenums des wissenschaftlichen Mittelbaus der Universität Bremen. Deshalb unterstützt der Studierendenrat den offenen Brief an alle Lehrenden. | |||
Der Studierendenrat solidarisiert sich mit den Menschen, die direkt von den Kürzungen betroffen sind. Er tritt aktiv gegen den Stellenabbau ein. Den Plenen werden durch den AStA Mittel zur Verfügung gestellt, um die Proteste kreativ auszugestalten. Wir, die Mitglieder des Studierendenrates, sehen die Protestwoche nur als Startschuss für einen länger anhaltenden Protest gegen die Kürzungen im Bildungswesen. | |||
Das Rektorat wird aufgefordert, sich in einer öffentlichen Stellungnahme gegen die im HEP V beschlossenen Kürzungen auszusprechen und sich aktiv an den Protesten zu beteiligen. Der Studierendenrat ruft den Rektor auf, sich im Land Bremen gegen die Weiterfinanzierung der Jacobs University zu engagieren. Darüber hinaus fordern wir den Rektor auf, sich sowohl in die Haushaltsplanberatungen, als auch in die Erstellung des nächsten HGP im Sinne der Forderungen der Protestierenden einzubringen.}} | |||
| [[Media:Beschluss 2013-11-06-04 Erklärung des Studierendenrats zu den anstehenden Stellenkürzungen.pdf|PDF-Datei]] | |||
|16 Ja • 1 Nein • 1 Enthaltung | |||
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| SR-Beschluss 2013-11-06/05 | |||
|[[Media:Protokoll_6.11..pdf|16.10.2013]] | |||
| {{Beschlusstext|Veröffentlichung einer Präsentation zum Bericht des Wissenschaftsrates|Die als Tischvorlage eingereichte Präsentation „Das Wissenschaftsratsgutachten“ wird vom SR veröffentlicht. Dazu wird das Logo des SR eingefügt und der AStA wird beauftragt die Präsentation über seine Ver-teiler zur Verfügung zu stellen. Jede andere Gruppe/Einzelperson steht die Veröffentlichung und Verbreitung frei. Als Kontaktadresse wird die Mail Adresse des SR Präsidiums eingefügt und die eingehenden Mails werden dem SR weitergeleitet.}} | |||
| [[Media:Beschluss 2013-11-06-05 Veröffentlichung einer Präsentation zum Bericht des Wissenschaftsrates.pdf|PDF-Datei]] | |||
|16 Ja • 0 Nein • 2 Enthaltung | |||
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| SR-Beschluss 2013-12-03/06 | |||
|[[Media: 131203 Protokoll.pdf|03.12.2013]] | |||
| {{Beschlusstext|Stellungnahme zum erneuten Bruch der Zivilklausel|Der Studierendenrat ist schockiert über den erneuten Verstoß gegen die Zivilklausel. Forschungsaufträge müssen im Lichte der Interessen der dahinter stehenden Geldgeber*innen bewertet werden. Folglich können Aufträge, die von der Rüstungsindustrie oder dem Militär bezahlt werden, nicht als unabhängige Grundlagenforschung betrachtet werden. Militärische Geldgeber*innen, insbesondere wie im konkreten Fall das Pentagon, und Geldgeber*innen aus der Rüstungsindustrie sind kategorisch abzulehnen. Die Wissenschaft in gesellschaftlicher Verantwortung und die kritische Auseinandersetzung mit Forschungszielen, auch bei Grundlagenforschung, muss in den Vordergrund gestellt und gefördert werden. Zivile Universitäten sind ziviler Forschung verpflichtet. | |||
Der SR fordert das Rektorat zu einer lückenlosen und transparenten Aufklärung des aktuellen Falles und einer umfangreichen Überprüfung auf Einhaltung der Zivilklausel anderer Forschungsprojekte auf. | |||
Des Weiteren stellen wir uns gegen Diffamierungen von Menschen, die eine Forschung in gesellschaftlicher Verantwortung fordern, als „militante Hass-Pazifisten“ und verurteilen Veranstaltungen, die eindeutig dazu dienen, reaktionären Kräften ein Forum an der Universität Bremen zu bieten. | |||
Der aktuelle Vorfall hat wieder einmal gezeigt, dass die Selbstverpflichtung auf Einhaltung der Zivilklausel nicht ausreicht. Für den SR muss die Konsequenz hieraus die Verankerung der Zivilklausel im Bremischen Hochschulgesetz sein.}} | |||
|[[Media:Beschluss_2013-12-03-06_Stellungnahme_erneuter_Bruch_der_Zivilklausel.pdf|PDF-Datei]] | |||
|16 Ja • 3 Nein • 0 Enthaltung | |||
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| SR-Beschluss 2014-01-08/07 | |||
|[[Media:Protokoll SR 08.01.2014.pdf|08.01.2014]] | |||
| {{Beschlusstext|Änderung des Beitragsordnung|Die Beitragsordnung der Verfassten Studierendenschaft der Universität Bremen vom 5. November 1993, zuletzt geändert am 16.01.2013, wird wie folgt geändert: | |||
§ 3 | |||
„Der Beitrag beträgt je Semester EUR 157,80: | |||
2. EUR 145,80 für die Erfüllung von besonderen Aufgaben gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 1 Bremisches Hochschulgesetz (Semesterticket). | |||
3. Die Änderungen treten mit Wirkung zum 01. Oktober 2014 in Kraft.“ | |||
Diese Änderungsordnung tritt mit der Genehmigung durch den Rektor in Kraft.}} | |||
|[[Media:Beschluss_2014-01-08-07.pdf|PDF-Datei]] | |||
|7 Ja • 6 Nein • 1 Enthaltung | |||
|} | |||
<div style="clear:both;"> | |||
{{Beschlüsse}} | {{Beschlüsse}} | ||
[[Kategorie:Beschluss]] | [[Kategorie:Beschluss]] |
Aktuelle Version vom 26. November 2014, 17:10 Uhr
Im folgenden sind die Beschlüsse der Legislaturperiode 2013/14 des Studierendenrates aufgeführt. Durch Linksklicken auf „Ausklappen“ kann der Inhalt des jeweiligen Beschlusses eingesehen werden, aber nur die PDF-Versionen der Beschlüsse sind von offiziellem Charakter. Für die Protokolle der entsprechenden Sitzungen, siehe hier.
Nr. | Datum | Bezeichnung und Inhalt | Download | Abstimmung |
---|---|---|---|---|
SR-Beschluss 2013-08-15/01 | 15.08.2013 | Erhöhung der Aufwandsentschädigung für ReferentInnen
Die Aufwandsentschädigung der ReferentInnen wird von 401€ auf 451€ erhöht. Grund hierfür ist die Erhöhung der Minijobgrenze. |
PDF-Datei | 14 Ja • 0 Nein • 5 Enthaltung |
SR-Beschluss 2013-10-16/02 | 16.10.2013 | Wirtschaftsprüfung
Der Studierendenrat beauftragt gem. §47 Abs. 3 BremHG die Willer, Ketten-burg, Heyduck & Partner GmbH mit der Wirtschaftsprüfung der Studierenden-schaft für das Rumpfhaushaltsjahr vom 01.04.2013 bis zum 26.06.2013, da der bisherige Finanzer aus dem Amt ausgeschieden ist und laut Gesetz somit eine zusätzliche Wirtschaftsprüfung nötig wird.
Die Willer, Kettenburg, Heyduck & Partner GmbH wurde bereits mit dem SR-Beschluss vom 08.02.2012 und dem SR Beschluss vom 10.04.2013 mit der Wirtschaftsprüfung beauftragt, weswegen die Wahl wieder auf sie fiel. |
PDF-Datei | 20 Ja • 0 Nein • 0 Enthaltung |
SR-Beschluss 2013-10-16/03 | 16.10.2013 | Übertragung der SR-Sitzungen per Livestream
1. Ab der nächsten Sitzung werden alle Studierendenratssitzungen per Videostream live übertragen. 2. Die Übertragung findet via Internet statt. 3. Über ein uni-internes Intranet sollen Studierende auf die vergangenen Sitzungen zugreifen können. Für die Speicherung der Aufzeichnungen ist eine Frist von einem halben Jahr vorgesehen. |
PDF-Datei | siehe PDF-Datei |
SR-Beschluss 2013-11-06/04 | 16.10.2013 | Erklärung des Studierendenrats zu den anstehenden Stellenkürzungen
Der Studierendenrat unterstützt die Forderungen und Handlungen des Studierendenplenums und des Aktivenplenums des wissenschaftlichen Mittelbaus der Universität Bremen. Deshalb unterstützt der Studierendenrat den offenen Brief an alle Lehrenden.
Der Studierendenrat solidarisiert sich mit den Menschen, die direkt von den Kürzungen betroffen sind. Er tritt aktiv gegen den Stellenabbau ein. Den Plenen werden durch den AStA Mittel zur Verfügung gestellt, um die Proteste kreativ auszugestalten. Wir, die Mitglieder des Studierendenrates, sehen die Protestwoche nur als Startschuss für einen länger anhaltenden Protest gegen die Kürzungen im Bildungswesen. Das Rektorat wird aufgefordert, sich in einer öffentlichen Stellungnahme gegen die im HEP V beschlossenen Kürzungen auszusprechen und sich aktiv an den Protesten zu beteiligen. Der Studierendenrat ruft den Rektor auf, sich im Land Bremen gegen die Weiterfinanzierung der Jacobs University zu engagieren. Darüber hinaus fordern wir den Rektor auf, sich sowohl in die Haushaltsplanberatungen, als auch in die Erstellung des nächsten HGP im Sinne der Forderungen der Protestierenden einzubringen. |
PDF-Datei | 16 Ja • 1 Nein • 1 Enthaltung |
SR-Beschluss 2013-11-06/05 | 16.10.2013 | Veröffentlichung einer Präsentation zum Bericht des Wissenschaftsrates
Die als Tischvorlage eingereichte Präsentation „Das Wissenschaftsratsgutachten“ wird vom SR veröffentlicht. Dazu wird das Logo des SR eingefügt und der AStA wird beauftragt die Präsentation über seine Ver-teiler zur Verfügung zu stellen. Jede andere Gruppe/Einzelperson steht die Veröffentlichung und Verbreitung frei. Als Kontaktadresse wird die Mail Adresse des SR Präsidiums eingefügt und die eingehenden Mails werden dem SR weitergeleitet. |
PDF-Datei | 16 Ja • 0 Nein • 2 Enthaltung |
SR-Beschluss 2013-12-03/06 | 03.12.2013 | Stellungnahme zum erneuten Bruch der Zivilklausel
Der Studierendenrat ist schockiert über den erneuten Verstoß gegen die Zivilklausel. Forschungsaufträge müssen im Lichte der Interessen der dahinter stehenden Geldgeber*innen bewertet werden. Folglich können Aufträge, die von der Rüstungsindustrie oder dem Militär bezahlt werden, nicht als unabhängige Grundlagenforschung betrachtet werden. Militärische Geldgeber*innen, insbesondere wie im konkreten Fall das Pentagon, und Geldgeber*innen aus der Rüstungsindustrie sind kategorisch abzulehnen. Die Wissenschaft in gesellschaftlicher Verantwortung und die kritische Auseinandersetzung mit Forschungszielen, auch bei Grundlagenforschung, muss in den Vordergrund gestellt und gefördert werden. Zivile Universitäten sind ziviler Forschung verpflichtet.
Der SR fordert das Rektorat zu einer lückenlosen und transparenten Aufklärung des aktuellen Falles und einer umfangreichen Überprüfung auf Einhaltung der Zivilklausel anderer Forschungsprojekte auf. Des Weiteren stellen wir uns gegen Diffamierungen von Menschen, die eine Forschung in gesellschaftlicher Verantwortung fordern, als „militante Hass-Pazifisten“ und verurteilen Veranstaltungen, die eindeutig dazu dienen, reaktionären Kräften ein Forum an der Universität Bremen zu bieten. Der aktuelle Vorfall hat wieder einmal gezeigt, dass die Selbstverpflichtung auf Einhaltung der Zivilklausel nicht ausreicht. Für den SR muss die Konsequenz hieraus die Verankerung der Zivilklausel im Bremischen Hochschulgesetz sein. |
PDF-Datei | 16 Ja • 3 Nein • 0 Enthaltung |
SR-Beschluss 2014-01-08/07 | 08.01.2014 | Änderung des Beitragsordnung
Die Beitragsordnung der Verfassten Studierendenschaft der Universität Bremen vom 5. November 1993, zuletzt geändert am 16.01.2013, wird wie folgt geändert:
§ 3 „Der Beitrag beträgt je Semester EUR 157,80: 2. EUR 145,80 für die Erfüllung von besonderen Aufgaben gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 1 Bremisches Hochschulgesetz (Semesterticket). 3. Die Änderungen treten mit Wirkung zum 01. Oktober 2014 in Kraft.“ Diese Änderungsordnung tritt mit der Genehmigung durch den Rektor in Kraft. |
PDF-Datei | 7 Ja • 6 Nein • 1 Enthaltung |
Beschlüsse der Legislaturperiode: 2010/11 • 2011/12 • 2012/13 • 2013/14 • 2014/15 • 2015/16 • 2017/18 • 2019/20 • 2020/21
siehe auch: Drucksachen und Protokolle der Studierendenratssitzungen