Presseförderung: Unterschied zwischen den Versionen
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Am 16. Januar 2013 hat der [[Studierendenrat]] (SR) die Einführung einer breiten '''Presseförderung''' auf dem Campus beschlossen. Nach dieser werden jährlich zehntausend Euro bereitgestellt, um die studentische Presse an der Uni Bremen wiederzubeleben. Das beschlossene Förderungskonzept gibt allen Studierenden das Recht, unabhängige Publikationen zu verwirklichen und so dazu beizutragen, die politische und kulturelle Landschaft an der Universität bunter zu gestalten. | |||
* Ein <u>formloser</u> '''Antrag auf Förderung''' kann an das Referat für Transparenz und Öffentlichkeit gerichtet werden, das unter transparenz@asta.uni-bremen.de zu erreichen ist. | |||
* Ein <u>begründeter</u> '''Antrag auf Aufhebung der Förderung''' einer Publikation kann an das Präsidium des Studierendenrates gestellt werden, das unter studrat@uni-bremen.de zu erreichen ist. Ob eine Publikation von der Presseförderung der Studierendenschaft profitiert, ist dem Impressum der Publikation zu entnehmen. Wird ein Antrag auf Aufhebung der Förderung beim Präsidium eingereicht, so wird er auf der nächsten Sitzung des Studierendenrates behandelt. Dort ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden SR-Mitglieder nötig, um die Förderung zu stoppen. Der/die Antragsteller_in wird vom Zeitpunkt der nächsten SR-Sitzung unterrichtet und ist eingeladen, dieser beizuwohnen. Die Teilnahme ist jedoch nicht verpflichtend. | |||
'''Allen Interessierten sei ans Herz gelegt, die genauen Richtlinien der Presseförderung zu studieren, bevor ein Antrag auf Förderung bzw. Antrag auf Aufhebung der Förderung gestellt wird. Diese sind dem entsprechenden Beschluss des Studierendenrates zu entnehmen, der [[Media:Beschluss_2013-01-16_14_Pressekonzept.pdf|hier]] (PDF-Datei, 94 KB) einsehbar ist.''' Bei offenen Fragen bitten wir darum, das Referat für Transparenz und Öffentlichkeit zu kontaktieren. | |||
[[Kategorie:Beschluss]] |
Version vom 19. Januar 2013, 14:11 Uhr
Am 16. Januar 2013 hat der Studierendenrat (SR) die Einführung einer breiten Presseförderung auf dem Campus beschlossen. Nach dieser werden jährlich zehntausend Euro bereitgestellt, um die studentische Presse an der Uni Bremen wiederzubeleben. Das beschlossene Förderungskonzept gibt allen Studierenden das Recht, unabhängige Publikationen zu verwirklichen und so dazu beizutragen, die politische und kulturelle Landschaft an der Universität bunter zu gestalten.
- Ein formloser Antrag auf Förderung kann an das Referat für Transparenz und Öffentlichkeit gerichtet werden, das unter transparenz@asta.uni-bremen.de zu erreichen ist.
- Ein begründeter Antrag auf Aufhebung der Förderung einer Publikation kann an das Präsidium des Studierendenrates gestellt werden, das unter studrat@uni-bremen.de zu erreichen ist. Ob eine Publikation von der Presseförderung der Studierendenschaft profitiert, ist dem Impressum der Publikation zu entnehmen. Wird ein Antrag auf Aufhebung der Förderung beim Präsidium eingereicht, so wird er auf der nächsten Sitzung des Studierendenrates behandelt. Dort ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden SR-Mitglieder nötig, um die Förderung zu stoppen. Der/die Antragsteller_in wird vom Zeitpunkt der nächsten SR-Sitzung unterrichtet und ist eingeladen, dieser beizuwohnen. Die Teilnahme ist jedoch nicht verpflichtend.
Allen Interessierten sei ans Herz gelegt, die genauen Richtlinien der Presseförderung zu studieren, bevor ein Antrag auf Förderung bzw. Antrag auf Aufhebung der Förderung gestellt wird. Diese sind dem entsprechenden Beschluss des Studierendenrates zu entnehmen, der hier (PDF-Datei, 94 KB) einsehbar ist. Bei offenen Fragen bitten wir darum, das Referat für Transparenz und Öffentlichkeit zu kontaktieren.