SR-Wahl: Unterschied zwischen den Versionen
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Gewählt werden 25 Mitglieder, die Wahl wird von der [[Wahlkommission]] durchgeführt. Einspruch gegen ihre Arbeit kann gemäß den Bestimmungen der Wahlordnung bei der Wahlprüfungskommission erhoben werden. Diese erreicht ihr unter sr@uni-bremen.de. | Gewählt werden 25 Mitglieder, die Wahl wird von der [[Wahlkommission]] durchgeführt. Einspruch gegen ihre Arbeit kann gemäß den Bestimmungen der Wahlordnung bei der Wahlprüfungskommission erhoben werden. Diese erreicht ihr unter sr@uni-bremen.de. | ||
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Version vom 17. Januar 2013, 22:50 Uhr
Die Wahl zum Studierendenrat (SR-Wahl) findet einmal jährlich statt. Sie bietet allen Studierenden die Möglichkeit, über die Vertreter im Studierendenrat abzustimmen. Im Regefall findet die Wahl im Zeitraum von fünf Werktagen im Sommersemester statt. Die Resultate der vergangenen Wahlen sind den Wahlergebnissen zu entnehmen.
Gewählt werden 25 Mitglieder, die Wahl wird von der Wahlkommission durchgeführt. Einspruch gegen ihre Arbeit kann gemäß den Bestimmungen der Wahlordnung bei der Wahlprüfungskommission erhoben werden. Diese erreicht ihr unter sr@uni-bremen.de.
- Alle Informationen zur Wahl 2013 findest du hier