Studierendenrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Einmal im Jahr wird von allen Studierenden der '''Studierendenrat''' (SR), der 25 Personen umfasst, gewählt. Er ist das höchste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft. Der SR wählt und kontrolliert den dreiköpfigen AStA-Vorstand (erste*r und zweite*r Vorsitzende*r, Finanzreferent*in), sowie weitere Referent*innen und beschließt Richtlinien und Vorgaben für den AStA. | Einmal im Jahr wird von allen Studierenden der '''Studierendenrat''' (SR), der 25 Personen umfasst, gewählt. Er ist das höchste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft. Der SR wählt und kontrolliert den dreiköpfigen AStA-Vorstand (erste*r und zweite*r Vorsitzende*r, Finanzreferent*in), sowie weitere Referent*innen und beschließt Richtlinien und Vorgaben für den AStA. | ||
== Siehe auch == | |||
*[[SR-Präsidium]] | |||
*[[SR-Mitglieder]] | |||
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Aktuelle Version vom 29. Juni 2013, 00:27 Uhr
Einmal im Jahr wird von allen Studierenden der Studierendenrat (SR), der 25 Personen umfasst, gewählt. Er ist das höchste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft. Der SR wählt und kontrolliert den dreiköpfigen AStA-Vorstand (erste*r und zweite*r Vorsitzende*r, Finanzreferent*in), sowie weitere Referent*innen und beschließt Richtlinien und Vorgaben für den AStA.