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'''Aufsichtsbehörde'''<br>
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Der SR als Organ der Studierendenschaft der Uni Bremen unterliegt der Rechtsaufsicht des Rektorats der Universität. Das Rektorat wiederum unterliegt der Rechtsaufsicht der SenatorIn für Bildung und Wissenschaft des Landes Bremen.
Der SR als Organ der Studierendenschaft der Uni Bremen unterliegt der Rechtsaufsicht des Rektorats der Universität. Das Rektorat wiederum unterliegt der Rechtsaufsicht der SenatorIn für Bildung und Wissenschaft des Landes Bremen.
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Version vom 30. Januar 2013, 21:10 Uhr

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Aufsichtsbehörde
Der SR als Organ der Studierendenschaft der Uni Bremen unterliegt der Rechtsaufsicht des Rektorats der Universität. Das Rektorat wiederum unterliegt der Rechtsaufsicht der SenatorIn für Bildung und Wissenschaft des Landes Bremen.