Akademischer Senat: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
SRP (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Der Akademische Senat ist das höchste Beschlussorgan der Universität. Gemäß BremHG §80 Abs.1 umfassen seine Kompetenzen: Recht auf Auskunft über alle Angelegenheiten der Hochschule von Rektorat und allen Organisationseinheiten Beschluss der Grundordnung Beschluss der Prüfungsordnungen und sonstige Satzungen, soweit das Gesetz diese Zuständigkeit nicht einem anderen Organ der Hochschule zuweist, Beschluss über die Einrichtung, Änderung und Au…“) |
SRP (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Der Akademische Senat ist das höchste Beschlussorgan der Universität. Gemäß BremHG §80 Abs.1 umfassen seine Kompetenzen: | Der Akademische Senat ist das höchste Beschlussorgan der Universität. Gemäß BremHG §80 Abs.1 umfassen seine Kompetenzen: | ||
Recht auf Auskunft über alle Angelegenheiten der Hochschule von Rektorat und allen Organisationseinheiten | *Recht auf Auskunft über alle Angelegenheiten der Hochschule von Rektorat und allen Organisationseinheiten | ||
Beschluss der Grundordnung | *Beschluss der Grundordnung | ||
Beschluss der Prüfungsordnungen und sonstige Satzungen, soweit das Gesetz diese Zuständigkeit nicht einem anderen Organ der Hochschule zuweist, | *Beschluss der Prüfungsordnungen und sonstige Satzungen, soweit das Gesetz diese Zuständigkeit nicht einem anderen Organ der Hochschule zuweist, | ||
Beschluss über die Einrichtung, Änderung und Auflösung von Studiengängen, Fachbereichen und zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen, Betriebseinheiten und übergreifenden Organisationseinheiten | *Beschluss über die Einrichtung, Änderung und Auflösung von Studiengängen, Fachbereichen und zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen, Betriebseinheiten und übergreifenden Organisationseinheiten | ||
Wahl von Rektor*in | *Wahl von Rektor*in | ||
Bestellung der Konrektor*innen und des Kanzler*in auf Vorschlag von Rektor*in | *Bestellung der Konrektor*innen und des Kanzler*in auf Vorschlag von Rektor*in | ||
Stellungnahme zu allen Selbstverwaltungsaufgaben | *Stellungnahme zu allen Selbstverwaltungsaufgaben | ||
Bestellung der zentralen Frauenbeauftragte | *Bestellung der zentralen Frauenbeauftragte | ||
'''Mitglieder''' | '''Mitglieder''' |
Aktuelle Version vom 24. September 2024, 16:40 Uhr
Der Akademische Senat ist das höchste Beschlussorgan der Universität. Gemäß BremHG §80 Abs.1 umfassen seine Kompetenzen:
- Recht auf Auskunft über alle Angelegenheiten der Hochschule von Rektorat und allen Organisationseinheiten
- Beschluss der Grundordnung
- Beschluss der Prüfungsordnungen und sonstige Satzungen, soweit das Gesetz diese Zuständigkeit nicht einem anderen Organ der Hochschule zuweist,
- Beschluss über die Einrichtung, Änderung und Auflösung von Studiengängen, Fachbereichen und zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen, Betriebseinheiten und übergreifenden Organisationseinheiten
- Wahl von Rektor*in
- Bestellung der Konrektor*innen und des Kanzler*in auf Vorschlag von Rektor*in
- Stellungnahme zu allen Selbstverwaltungsaufgaben
- Bestellung der zentralen Frauenbeauftragte
Mitglieder
Der Akademische Senat besteht aus 22 Mitgliedern, darunter vier Studierenden. Diese werden jedes Jahr neu gewählt. Der Allgemeine Studierendenausschuss ist beratend vertreten.
Die Tagesordnung und ein Link zur digitalen Teilnahme finden sich hier.
Die Protokolle der AS-Sitzungen für das Jahr 2024 finden sich hier , nachdem sie auf der nachfolgenden Sitzung beschlossen werden. Zur Ansicht der Protokolle ist ein Login mit den Uni-Zugangsdaten erforderlich. Ebenso muss in der URL das entsprechende Jahr ergänzt werden.