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'''Aufsichtsbehörde'''<br>
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Der SR als Organ der Studierendenschaft der Uni Bremen untersteht der Rechtsaufsicht des Rektorats der Universität. Das Rektorat wiederum untersteht der Rechtsaufsicht der SenatorIn für Bildung und Wissenschaft des Landes Bremen.
Der SR als Organ der Studierendenschaft der Uni Bremen unterliegt der Rechtsaufsicht des Rektorats der Universität. Das Rektorat wiederum unterliegt der Rechtsaufsicht der SenatorIn für Bildung und Wissenschaft des Landes Bremen.

Version vom 25. Oktober 2011, 11:10 Uhr

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Der SR als Organ der Studierendenschaft der Uni Bremen unterliegt der Rechtsaufsicht des Rektorats der Universität. Das Rektorat wiederum unterliegt der Rechtsaufsicht der SenatorIn für Bildung und Wissenschaft des Landes Bremen.