SR-Wahl 2014: Unterschied zwischen den Versionen
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Für die Durchführung der Wahl werden Wahlhelfer*innen benötigt. Diese helfen bei der Besetzung der Wahllokale sowie bei der Auszählung der Stimmen. Wahlhelfer*in kann jede*r werden, der*die bei der Wahl selbst wahlberechtigt ist. Für die Beschäftigung ist die Teilnahme an einer Belehrung für Wahlhelfer*innen verpflichtend. Diese finden am | |||
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Für die Tätigkeit gibt es eine Aufwandsentschädigung von 8,50 € pro Stunde! | |||
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Version vom 28. April 2014, 09:29 Uhr
Die Wahlen zum Studierendenrat 2014/15 finden vom 23. Juni bis 27. Juni 2014 statt. Das offizielle Endergebnis wird am Sonntag, den 29. Juni 2014 bekannt gegeben. Hier die Wahlausschreibung im Original zum Download.
Grundlage für die Wahl ist die aktuelle Wahlordnung (PDF) für die Wahl zum Studierendenrat der Universität Bremen (zuletzt geändert am 08. Februar 2012).
Mitglieder der Wahlkommission für die Wahlen zum Studierendenrat 2014/15
Die Wahlkommission für die Wahlen zu Studierendenrat 2014/15 wurde vom Studierendenrat (SR) gewählt und besteht aus folgenden Personen:
- Wahlleiterin: Judith Irmer
- Stellvertretender Wahlleiter: Julian Koepff
- Schriftführer: Merlin Straßburg
Kandidaturen für die SR-Wahl 2014
Ab sofort ist es möglich, sich für die SR-Wahl aufstellen zu lassen. Kandidaturerklärungen sind bis zum Montag, 2. Juni 2014, 13:00 Uhr, mit dem offiziellen Kandidaturerklärungsformular bei der Wahlkommission einzureichen. Dieses muss unbedingt die Unterschrift des*der Kandidierenden tragen.
Die Reihenfolge der Listen auf dem Stimmzettel wird am Dienstag, 3. Juni 2014, 13:00 Uhr, öffentlich ausgelost.
Wahlhelfer*innen
Für die Durchführung der Wahl werden Wahlhelfer*innen benötigt. Diese helfen bei der Besetzung der Wahllokale sowie bei der Auszählung der Stimmen. Wahlhelfer*in kann jede*r werden, der*die bei der Wahl selbst wahlberechtigt ist. Für die Beschäftigung ist die Teilnahme an einer Belehrung für Wahlhelfer*innen verpflichtend. Diese finden am
Donnerstag, 19. Juni 2014, 14:00 Uhr bzw.
Freitag, 20. Juni, 9:00 Uhr statt.
Für die Tätigkeit gibt es eine Aufwandsentschädigung von 8,50 € pro Stunde!
Die Bewerbung um einen Posten als Wahlhelfer*in ist ausschließlich über das offizielle Wahlhelfer*innen-Bewerbungsformular möglich. Es ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis zum 13. Juni 2014, 15:00 Uhr, bei der Wahlkommission einzureichen.
Öffnungszeiten des Büros der Wahlkommission
Das Büro der Wahlkommission befindet sich im Studierendenhaus auf der AStA-Etage in Raum A 2120.
Es wird ab Mittwoch, 23. April 2014, besetzt sein und hat folgende Öffnungszeiten:
Montags | 10 Uhr bis 12 Uhr |
Mittwochs | 14 Uhr bis 16 Uhr |
Freitags | 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr |