Akademischer Senat: Versionsgeschichte

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24. September 2024

  • AktuellVorherige 16:4016:40, 24. Sep. 2024SRP Diskussion Beiträge 1.506 Bytes +8 Bytes Keine Bearbeitungszusammenfassung
  • AktuellVorherige 16:3816:38, 24. Sep. 2024SRP Diskussion Beiträge 1.498 Bytes +1.498 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Der Akademische Senat ist das höchste Beschlussorgan der Universität. Gemäß BremHG §80 Abs.1 umfassen seine Kompetenzen: Recht auf Auskunft über alle Angelegenheiten der Hochschule von Rektorat und allen Organisationseinheiten Beschluss der Grundordnung Beschluss der Prüfungsordnungen und sonstige Satzungen, soweit das Gesetz diese Zuständigkeit nicht einem anderen Organ der Hochschule zuweist, Beschluss über die Einrichtung, Änderung und Au…“